27.2.07

Juristen sehen die Welt mit anderen Augen

Für die Einen: ein hässlicher Fußabstreifer, Modell 70er Jahre

Für die Anderen: § 398 BGB mit einem höflich formulierten Angebot nach § 145 BGB an sich oder einen Dritten (bestimmbar nach dem objektiven Empfängerhorizont)

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Autsch!