26.2.09
25.2.09
Die Woch
24.2.09
Die doppelte Liny
Ich finde die Liny ja toll. Soweit nichts Neues. Als ich dann auf ICQ aber plötzlich zwei Linys gesehen habe, bin ich doch etwas misstrauisch geworden. Hat sie sich geklont? Ist Evil Liny zum Leben erwacht?Der Klontheorie wäre ich zwar nicht abgeneigt, auch wenn ich dann manche Teile meines Körpers wohl endgültig in den Ruhestand schicken müsste. Evil Liny ist auch nicht wirklich glaubhaft, also war das Naheliegendste in der alten fränkischen Heimat anzurufen und zu fragen: "Papa, bist du via meinem ICQ-Account im Internet?", worauf der ertappte Papa mit "Ja, soll ich es löschen?" antwortete und das Rätsel um die doppelte Liny gelöst war.
16.2.09
4 Free

...was der posefreudie Pöbel nutzte, um mal wieder in der Heimat vorbeizuschauen.
...unterhielt man sich mit dem Andy darüber, dass Jeff Hardy schwul ist, aber tolle Sentons springen kann...
...traf sogar Leute, mit denen man das Abi gemacht hatte, um danach einen Übergriff auf die Liny zu verhindern...11.2.09
9.2.09
Linynchen
...wie die Liny von heute ;)Nicht, dass die Beiden wie bei Fight Club am Ende noch ein und dieselbe Person sind: das Linynchen. Oder so ähnlich.
Idee notieren: Horrorfilm über ein Wesen, halb Mensch, halb Ninchen machen, dass mit einer Rasierklinge seine Opfer tötet. Titel: SCHLITZ-OHR. Da klingelt die Kasse.
Weitere Idee notieren: Blogpost beenden, bevor die richtig schlechten Ideen kommen.
5.2.09
Lawblog Light bzw. strafrechtliches Lowlight

Nachdem ich Beschwerden erhalten habe, man könne mich nicht mehr erreichen und der Blog würde ebenfalls verwahrlosen, endlich mal wieder ein Lebenszeichen.
Der Grund für die kurze Blogpause waren diverse Gerichtsverhandlungen, darunter meine eigene wegen der Raubgeschichte vergangenes Jahr. Um eine lange Geschichte kurz zu machen: der Angeklagte wurde freigesprochen. Die Grunde dafür waren triftig. Die Richterin (Modell: ich kann dicker werden als jede Robe, huste die ganze Zeit, weil ich krank bin, nutze aber trotzdem jede Verhandlungspause für 2 Zigaretten) führte u.a. aus:
"Gegen eine Tatbeteiligung des Angeklagten sprach, dass er danach unwiderlegbar eine Party besucht hatte. Kein Täter ist so abgebrüht, nach einer solchen Tat einen gesellschaftlichen Anlass zu besuchen."
"Unrealistisch erschien dem Gericht die Täterschaft auch deshalb, da der Angeklagte wie auch der Geschädigte aus ein und derselben Stadt kamen. Es darf deshalb bezweifelt werden, dass der Angeklagte die Tat begangen hat, da die Personen sich durch diese Verbundenheit relativ nahe standen."
Gegen solche stichhaltigen Argumente konnte ich mich als Nebenkläger natürlich nicht durchsetzen. Vor allem nicht, da ich bei nahezu jeder Zeugenvernehmung vergessen wurde und erst nach intensivem Räuspern und dem Verweis auf mein uneingeschränktes Fragerecht zu Wort kam. Gott sei Dank gibt es die Möglichkeit der Rechtsmittel, die mir (O-Ton Richterin) folgendermaßen erklärt wurden:
"Ah, ja, sie als Nebenkläger haben die Möglichkeit...der...Berufung. Ja."
Ich finde, da bleiben keine Fragen offen. Außer vielleicht, welche Staatsnote in Baden-Württemberg notwendig ist, um das Richteramt zu bekleiden? Oder: welcher Schöffe den schlechteren Eindruck machte: der, der 2 Stunden lang mit einer Visitenkarte spielte oder diejenige, die die komplette Verhandlung auf die große Uhr an der gegenüberliegenden Wand starrte? Oder die Frage, warum man ohne den Titel "Rechtsanwalt" vom Gericht nicht ernstgenommen wird und das Gefühl hat, dass, egal welche Argumente man vorbringt, die Vorsitzende auf Durchzug geschaltet hat? So wortwörtlich bei meiner (erneut von mir eingeforderten weil sonst vergessenen) Angeklagten-Vernehmung:
"Beantworten sie einfach die Frage des Nebenklägers. Oder eben auch nicht. Ganz wie sie wollen."
Aussagepflicht? Aussageverweigerungsrecht? Irgendjemand?
Als letztes stellte ich mir dann noch die Frage, warum jede Aussage des Vaters des Angeklagten (!) unwidersprochen als glaubwürdig dargestellt wurde, obwohl ich durchaus fundiert darauf hingewiesen hatte, dass gewisse Sachen, die er aussagte, äußerst unrealistisch waren?
Die Antwort konnte ich mir jedoch geben, als der Staatsanwalt neben mir gerade gelangweilt "Freispruch" beantragte: ich führe - wie bereits erwähnt - nicht den Titel "Rechtsanwalt" und bin deshalb kein vollwertiges Mitglied dieses elitären Kreises des Amtsgerichts der gescheiterten Existenzen.
Der Verteidiger des Angeklagten plädierte logischerweise auch auf Freispruch, teilweise mit noch stichhaltigeren Argumenten als von der Strafrichterin ausgeführt, so z.B.
"Der Geschädigte sagte aus, der Täter hätte Hautunreinheiten auf der rechten Gesichtshälfte gehabt. Wie die Vorsitzende nachfühlen konnte" (kein Scheiss, das hat sie wirklich getan) "hat mein Mandant die glatte Haut eines Babypopos."
"Darüber hinaus hat der Geschädigte angeführt, der Täter hätte an der Seite kurz rasierte Haare gehabt. Wie sie sehen können, ist dies bei meinem Mandanten nicht der Fall, er hat vielmehr mittellange Haare an der Seite."
Ich fasse also noch einmal kurz zusammen:
- Leute aus der gleichen Stadt verprügeln sich nicht, deshalb gibt es insbesondere in den Großstädten wie Frankfurt und Berlin keine Körperverletzungsdelikte
- Straftäter fahren nach ihren Taten immer erst einmal nach Hause, um dort Buße zu tun
- Haare wachsen nicht.
In diesem Sinne: ich glaube, ich spare mir die Berufung (oder Revision? Aber laut Richterin habe ich ja nur die Möglichkeit der Berufung), da es am Ergebnis wohl nichts ändern würde, außer, dass ein vielleicht nur etwas fähigerer Richter die Sätze in die Urteilsbegründung aufnehmen würde, die eigentlich schon vor ein paar Tagen hätten fallen müssen: "Im Zweifel für den Angeklagten." Das wäre zwar auch schmerzhaft, aber für mich zumindest verständlicher als diese dämlichen Argumente von weiter oben gewesen.
P.S.: ein besonders herzlicher Dank geht noch an meinen Oberfußball-Buddy Reinhard, der extra aus Karlsruhe zur Verhandlung angereist war. Das macht nicht jeder.
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